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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 512/20

Die Kläger wenden sich gegen den Bescheid vom 30.10.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2019, mit dem ihre Leistungsansprüche für die Zeit vom 01.04.2016 bis 30.09.2016 abschließend auf 0,00 EUR monatlich festgesetzt werden.

Fundstelle(n):
XAAAH-66045

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