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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 3 AS 95/16

Die Klägerin begehrt höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Streitig sind die als Bedarf anzuerkennenden Kosten der Unterkunft für die Monate März bis August 2015.

Fundstelle(n):
GAAAH-66055

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