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BGH Urteil v. - XI ZR 429/19

Gesetze: § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 280 Abs 1 BGB, § 426 Abs 2 S 1 BGB, § 115 VVG

Gesamtschuldnerausgleich zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkehrsunfallgegners und dem Halter bei 100%iger Haftung des Haftpflichtversicherers gegenüber der kreditgebenden Bank des Halters als Sicherungseigentümerin

Leitsatz

Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners und dem Halter als dem dinglich Anwartschaftsberechtigten aus einem Sicherungsvertrag bei ungeklärtem Unfallhergang und rechtskräftig festgestellter 100%iger Haftung des Haftpflichtversicherers gegenüber der kreditgebenden Bank des Halters als Sicherungseigentümerin.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:271020UXIZR429.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 550 Nr. 8
WM 2020 S. 2422 Nr. 51
ZIP 2021 S. 133 Nr. 3
SAAAH-66171

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