Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahrenskosten - nachträgliche Änderung der Sachlage im Widerspruchsverfahren - Verschlechterung des Gesundheitszustands - erfolgreicher Widerspruch - Kostenrisiko der Verwaltung - Möglichkeit eines Teilabhilfebescheids
Leitsatz
1. Ein Widerspruch ist auch dann erfolgreich, wenn sich im Widerspruchsverfahren die Sachlage zugunsten des Widerspruchsführers ändert und deshalb eine für ihn günstige Entscheidung ergeht.
2. Die Möglichkeit, kostenfrei ein Neufeststellungsverfahren auf Festsetzung eines höheren Grades der Behinderung durchzuführen, steht der Erstattung der Kosten eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens nicht entgegen.