Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VIII B 59/20 (AdV)

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 69 Abs 3 S 1

Zum Merkmal der häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers

Leitsatz

NV: Eine Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt in der Regel, wenn der Steuerpflichtige in einem Mehrfamilienhaus —zusätzlich zu seiner privaten Wohnung— eine weitere Wohnung vollständig als Arbeitszimmer nutzt. Ausnahmsweise kann sich die häusliche Sphäre der Privatwohnung jedoch auch auf diese weitere, zu beruflichen Zwecken genutzte Wohnung im selben Haus erstrecken. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn bei wertender Betrachtung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Wohnungen besteht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:BA.081020.VIIIB59.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 181 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2021 S. 80
OAAAH-66194

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank