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BFH Beschluss v. - VIII E 1/20

Gesetze: GKG 2004 § 31 Abs 1, GKG 2004 § 66 Abs 1, FGO § 143, GKG 2004 § 21 Abs 1 S 1

Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

Leitsatz

NV: Einwendungen gegen die Kostenlastentscheidung können nicht mit einer Erinnerung geltend gemacht werden, da der Kostenbeamte und das Gericht an diese gebunden sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.300920.VIIIE1.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 197 Nr. 2
YAAAH-66195

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