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BFH Beschluss v. - VIII R 23/18

Gesetze: FGO § 56; FGO § 116 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2;

Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem Eingangsstempel

Leitsatz

1. NV: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt wer-den, wenn nach den dargelegten und glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis vom Prozessbevollmächtigten verschuldet ist.

2. NV: Zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten bei der Bearbeitung einer Revision gehört die eigenständige Prüfung des Ablaufes der Revisionsbegründungsfrist. Dies gilt auch, wenn ihm die Akten auf eine Vorfrist hin vorgelegt werden. Bei einer solchen Prüfung darf er sich nicht auf die Richtigkeit eines auf dem Zulassungsbeschluss angebrachten Eingangsstempels verlassen, sondern muss selbst prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem vom Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.280920.VIIIR23.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 93 Nr. 3
BFH/NV 2021 S. 188 Nr. 2
DStR 2020 S. 15 Nr. 51
IAAAH-66196

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