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BAG Urteil v. - 8 AZR 412/19

Gesetze: § 288 Abs 5 S 1 BGB, § 717 Abs 2 S 1 Halbs 2 ZPO, § 12a Abs 1 S 1 ArbGG, § 62 Abs 2 S 1 ArbGG

Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Zahlung von drei Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB iHv. insgesamt 120,00 Euro sowie darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, die von der Beklagten an ihn am 2. Oktober 2018 zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleisteten 120,00 Euro zurückzuzahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:221020.U.8AZR412.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 5
NJW 2021 S. 717 Nr. 10
HAAAH-66422

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