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BAG Urteil v. - 6 AZR 94/19 (A)

Gesetze: § 45 Abs 3 S 1 ArbGG, § 148 Abs 1 ZPO, § 242 BGB, § 626 BGB, § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 209 Abs 2 Nr 3 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 55 Abs 2 S 2 InsO, § 7 Abs 4 BUrlG

Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

Leitsatz

1. Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist.

2. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts will die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des Neunten Senats des - 9 AZR 97/06 - BAGE 120, 232) gehindert und fragt daher gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Neunten Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:100920.U.6AZR94.19A.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 51 Nr. 1
DStR 2021 S. 12 Nr. 6
NJW 2021 S. 183 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2021 S. 330
ZIP 2021 S. 139 Nr. 3
FAAAH-66560

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