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BGH Urteil v. - VII ZR 193/19

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 5 BGB, § 213 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 389 BGB, § 634 Nr 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 637 Abs 3 BGB

Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Wirkungserstreckung der Verjährungshemmung auf einen Vorschussanspruch bei Verjährungshemmung durch Prozessaufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch im Werklohnprozess

Leitsatz

1. Nach § 213 BGB erstreckt sich die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB auch auf einen Vorschussanspruch gemäß § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB (Anschluss an , BauR 2010, 765 = NZBau 2010, 426).

2. Diese Hemmung ist auch dann nicht auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs beschränkt, wenn dessen Verjährungshemmung durch die Geltendmachung einer Aufrechnung des Anspruchs im Prozess herbeigeführt wurde (Anschluss an , BGHZ 205, 151).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:191120UVIIZR193.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 8 Nr. 1
WM 2022 S. 882 Nr. 18
ZAAAH-66562

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