Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Wirkungserstreckung der Verjährungshemmung auf einen Vorschussanspruch bei Verjährungshemmung durch Prozessaufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch im Werklohnprozess
Leitsatz
1. Nach § 213 BGB erstreckt sich die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB auch auf einen Vorschussanspruch gemäß § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB (Anschluss an , BauR 2010, 765 = NZBau 2010, 426).
2. Diese Hemmung ist auch dann nicht auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs beschränkt, wenn dessen Verjährungshemmung durch die Geltendmachung einer Aufrechnung des Anspruchs im Prozess herbeigeführt wurde (Anschluss an , BGHZ 205, 151).