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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 10 SF 8/19 EK AS

Der Kläger begehrt eine Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen der unangemessenen Dauer eines vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim unter dem Az.: S 23 AS 1966/09 geführten Klageverfahrens sowie eines vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen unter dem Az. L 9 AS 29/14 geführten Berufungsverfahrens.

Fundstelle(n):
WAAAH-66657

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