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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 AY 21/17

Im Streit ist die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten für die Wahrnehmung eines Anhörungstermins im Asylverfahren in Höhe von 191,25 EUR.

Fundstelle(n):
GAAAH-66658

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