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BSG Urteil v. - B 11 AL 8/19 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 65 Abs 1 SGB 3 vom , Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG

Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - fiktiver Bedarf - Zugrundelegung der Fahrkosten zur Ausbildungsstätte - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Bei Berufsschulunterricht in Blockform ist der Bedarf für Fahrkosten unabhängig von der Fahrstrecke zur Berufsschule nach den fiktiven Fahrkosten vom Wohnort zur Ausbildungsstelle zu bemessen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:141020UB11AL819R0

Fundstelle(n):
EAAAH-66731

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