Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels
Leitsatz
NV: Ein gewerblicher (Internet-)Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Es ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit ihrem Gesamtbild nach derjenigen eines (in jeglicher Hinsicht) optimierenden Händlers entspricht.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 22 Nr. 1 BFH/NV 2021 S. 314 Nr. 3 HFR 2021 S. 272 Nr. 3 PStR 2021 S. 265 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2021 S. 81 wistra 2021 S. 80 Nr. 2 WAAAH-66871