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BFH Urteil v. - X R 3/18

Gesetze: EStG i.d.F. vor Inkrafttreten des JStG 2008 § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG i.d.F. nach Inkrafttreten des JStG 2008 § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG i.d.F. nach Inkrafttreten des JStG 2008 § 52 Abs. 23g

Behandlung von Versorgungsleistungen infolge des Verzichts auf einen Pflichtteilsanspruch

Leitsatz

NV: Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter lediglich auf seinen Pflichtteilsanspruch, können die im Gegenzug vereinbarten Versorgungsleistungen keine zurückbehaltenen Vermögenserträge sein, die den Abzug gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG i.d.F. vor dem JStG 2008 rechtfertigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.090920.XR3.18.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 304 Nr. 3
ErbStB 2021 S. 73 Nr. 3
HFR 2021 S. 266 Nr. 3
GAAAH-66872

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