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BFH Urteil v. - X R 7/19

Gesetze: EStG § 22 Nr. 5 Satz 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4;

Zur Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer Pensionskassenversicherung

Leitsatz

1. NV: Die (Einmal-)Zahlung des Rückkaufswertes infolge Kündigung einer Pensionskassenversicherung stellt keine Entschädigung für entgehende Einnahmen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG) dar.

2. NV: Soweit für diese Einkünfte eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG in Betracht kommt, sind persönliche Umstände des Steuerpflichtigen außer Betracht zu lassen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.060520.XR7.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 298 Nr. 3
DStZ 2021 S. 106 Nr. 4
QAAAH-66873

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