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BFH Beschluss v. - VI B 64/19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Aufwendungen für Fahrten des Arbeitnehmers vom Lebensmittelpunkt zum Sammelpunkt

Leitsatz

NV: Aufwendungen für Fahrten von einer Wohnung, die den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers darstellt, zu einem Sammelpunkt i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG sind nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrten an einer dem Arbeitsplatz näher gelegenen Wohnung unterbrochen werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.140920.VIB64.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 306 Nr. 3
DStR 2020 S. 8 Nr. 51
NJW 2021 S. 10 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2021 S. 178
AAAAH-66874

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