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BFH Urteil v. - VI R 4/19

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; EStG § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 37b Abs. 1 Satz 2;

Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz

1. NV: In die Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG sind alle der Zuwendung direkt zuzuordnenden Aufwendungen (Einzelkosten) einzubeziehen, ungeachtet dessen, ob sie beim Zuwendungsempfänger einen Vorteil begründen können.

2. NV: Besteht die Zuwendung in der kostenlosen oder verbilligten Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung, gehören zu diesen Aufwendungen auch die Kosten für deren äußeren Rahmen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.070720.VIR4.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 302 Nr. 3
HFR 2021 S. 276 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2021 S. 343
KAAAH-66875

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