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OFD Frankfurt/M. - S 2386 A - 24 - St 212

Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Bezug: BStBl I 2014 S. 860

- (BStBl 2014 II S. 493) und - VI R 66/09 - (BStBl 2014 II S. 491) sowie vom - VI R 24/12 - (BStBl 2014 II S. 495)

Der Bundesfinanzhof hat in den Urteilen vom - VI R 4/10 - (BStBl 2014 II S. 493) und - VI R 66/09 - (BStBl 2014 II S. 491) sowie vom - VI R 24/12 - (BStBl 2014 II S. 495) zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Entscheidungen vom 3. Februar 2011 (a. a. O.) unter Berücksichtigung der Entscheidung vom (a. a. O.) auszulegen.

Dem beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine" Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu ( - m.w.N.). Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, etwa durch die Bildung einer Verbindlichkeit, ist für die Anwendung dieser sog. Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine solche Verb...

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