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BGH Beschluss v. - EnVR 7/19

Gesetze: § 13 Abs 1 EnWG, § 31 EnWG

Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Einordnung einer Maßnahme eines Stromübertragungsnetzbetreibers als marktbezogen trotz Nichtvereinbarung eines finanziellen Ausgleichs; Umfang der Prüfungsbefugnis der Bundesnetzagentur im besonderen Missbrauchsverfahren - Baltic Cable AB II

Leitsatz

Baltic Cable AB II

1. Der Einordnung einer Maßnahme als marktbezogen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG steht nicht entgegen, dass der Netznutzer mit dem Übertragungsnetzbetreiber keinen finanziellen Ausgleich für die Maßnahme vereinbart hat.

2. Die Bundesnetzagentur prüft im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG nicht, ob ein Schadensersatzanspruch gegen denjenigen besteht, der sich missbräuchlich im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG verhält.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:010920BENVR7.19.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 142 Nr. 3
JAAAH-67013

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