Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Einordnung einer Maßnahme eines Stromübertragungsnetzbetreibers als marktbezogen trotz Nichtvereinbarung eines finanziellen Ausgleichs; Umfang der Prüfungsbefugnis der Bundesnetzagentur im besonderen Missbrauchsverfahren - Baltic Cable AB II
Leitsatz
Baltic Cable AB II
1. Der Einordnung einer Maßnahme als marktbezogen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG steht nicht entgegen, dass der Netznutzer mit dem Übertragungsnetzbetreiber keinen finanziellen Ausgleich für die Maßnahme vereinbart hat.
2. Die Bundesnetzagentur prüft im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG nicht, ob ein Schadensersatzanspruch gegen denjenigen besteht, der sich missbräuchlich im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG verhält.