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BAG Urteil v. - 4 AZR 161/20

Gesetze: § 12 Abs 2 TVöD BT-K, § 15 Abs 7 S 3 TVöD BT-K, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 1 Entgeltgr P8 Fallgr 2 TVöD BT-K, § 1 TVG

Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - organisatorische Trennung zugewiesener Tätigkeiten

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und daraus resultierende Differenzvergütungsansprüche.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:090920.U.4AZR161.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 179 Nr. 3
HAAAH-67472

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