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BGH Beschluss v. - IX ZB 21/20

Gesetze: § 63 InsO, § 1 Abs 2 Nr 4 InsVV

Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung der Erstattung von der Masse verauslagter Prozesskosten bei der Berechnungsgrundlage

Leitsatz

Vom Prozessgegner erstattete Prozesskosten und von der Gerichtskasse erstattete, nicht verbrauchte Gerichtskosten sind gegen die von der Masse verauslagten Kosten zu verrechnen; sie erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:191120BIXZB21.20.0

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 10 Nr. 4
NJW 2021 S. 8 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2021 S. 16
WM 2021 S. 73 Nr. 2
ZIP 2021 S. 137 Nr. 3
ZIP 2021 S. 3 Nr. 2
OAAAH-67487

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