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BGH Urteil v. - VIII ZR 71/19

Gesetze: § 285 BGB, § 535 BGB

Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs: Anspruch des Leasingnehmers auf die Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer von ihm auf Neupreisbasis abgeschlossenen Kfz-Vollkaskoversicherung

Leitsatz

Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu (Fortentwicklung von , NJW 2008, 989 Rn. 18; Bestätigung von ).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:090920UVIIIZR71.19.0

Fundstelle(n):
WM 2022 S. 488 Nr. 10
YAAAH-67488

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