Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 85/19

Gesetze: Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 145 PatG, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 322 Abs 1 ZPO

Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe Patent gestützten Klage; Bedeutung von Funktions- und Zweckangaben für den Patentgegenstand - Fensterflügel

Leitsatz

Fensterflügel

1. § 145 PatG ist weder unmittelbar noch analog anwendbar, wenn gegen einen Beklagten wegen Verletzung desselben Patents erneut Klage erhoben wird.

2. Der Zulässigkeit einer zweiten Patentverletzungsklage kann die Rechtshängigkeit einer auf dasselbe Patent gestützten ersten Verletzungsklage oder die Rechtskraft eines in einem vorherigen Verletzungsrechtsstreit zwischen den Parteien ergangenen, auf die Verletzung desselben Patents gestützten Urteils entgegenstehen (Bestätigung von , GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).

3. Funktions- und Zweckangaben definieren den durch das Patent geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich dahin, dass er geeignet sein muss, für die im Patentanspruch genannte Funktion und den dort genannten Zweck verwendet zu werden (Bestätigung von , GRUR 2018, 1128 Rn. 12 - Gurtstraffer).

4. Bezieht sich die Funktion auf den Herstellungsvorgang eines geschützten Erzeugnisses, kann es erforderlich sein, dass sich die Funktion auch in dem fertigen Erzeugnis verwirklicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:031120UXZR85.19.0

Fundstelle(n):
QAAAH-67845

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank