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BGH Beschluss v. - X ZR 3/19

Gesetze: § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 UKlaG, § 4a UKlaG, § 3 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO

Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und Beschwer im Falle eines Wirtschaftsverbands als Kläger - UKlaG-Streitwert

Leitsatz

UKlaG-Streitwert

Bei einer auf § 1 oder § 4a UKlaG gestützten Klage sind Gebührenstreitwert und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln zu bemessen, wenn der Kläger ein Wirtschaftsverband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171120BXZR3.19.0

Fundstelle(n):
AAAAH-67846

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