Urheberrechtsverletzung im Internet: Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gegen den Betreiber einer Internet-Videoplattform im Zusammenhang mit Filesharing an Filmwerken - YouTube-Drittauskunft II
Leitsatz
YouTube-Drittauskunft II
Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG schließt die Auskunft über die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein. Er umfasst auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:101220UIZR153.17.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 65 Nr. 2 NJW 2021 S. 779 Nr. 11 WM 2022 S. 792 Nr. 16 ZIP 2020 S. 99 Nr. 51 KAAAH-67847