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BGH Urteil v. - X ZR 158/18

Gesetze: Art 87 Abs 1 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 2 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Abgrenzung einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands von einem Aliud bei Hinzufügung eines Merkmals - Zigarettenpackung

Leitsatz

Zigarettenpackung

Von der Nichtigerklärung eines Patents ist abzusehen, wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht oder nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands führt. Keine bloße Einschränkung in diesem Sinne, sondern ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (Bestätigung von , GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker und Urteil vom - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:201020UXZR158.18.0

Fundstelle(n):
EAAAH-67849

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