Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - II ZR 132/19

Gesetze: § 362 Abs 1 BGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB, § 39 Abs 1 Nr 1 InsO

Kommanditistenhaftung: Darlegung der Gläubigerforderungen durch den Insolvenzverwalter; Erfüllungswirkung und -einwand bei teilweiser Befriedigung aus einem Absonderungsrecht; Haftung des Kommanditisten für nachrangige Forderungen

Tatbestand

Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Schiffsfondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss vom 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte, der mit einer Einlage von 100.000 € als Kommanditist an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt in den Jahren 2004 bis 2008 gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 49.000 €. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms zahlte der Beklagte 15.000 € im Jahr 2010 an die Schuldnerin zurück. Der Kläger verlangt vom Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlage die noch offene Differenz in Höhe von 34.000 €.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:101120UIIZR132.19.0

Fundstelle(n):
WM 2020 S. 2372 Nr. 50
NAAAH-67859

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank