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BGH Urteil v. - IX ZR 199/19

Gesetze: § 302 Nr 1 Alt 3 InsO, § 51 Abs 1 BZRG, § 3 Abs 4 AO, § 37 Abs 1 AO, § 370 AO, § 373 AO, § 374 AO

Folgen der Tilgung einer Verurteilung wegen Steuerstraftaten auf Restschuldbefreiung, Säumniszuschläge und Zinsforderungen

Leitsatz

1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.

2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Nebenleistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:011020UIXZR199.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 9 Nr. 1
BFH/NV 2021 S. 431 Nr. 3
HFR 2021 S. 99 Nr. 1
AAAAH-67940

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