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BFH Urteil v. - VI R 12/19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a; EStG § 9 Abs. 4; EStG § 9 Abs. 4a;

Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz

NV: Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.300920.VIR12.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 307 Nr. 3
NJW 2021 S. 10 Nr. 4
YAAAH-68058

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