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BGH Urteil v. - KZR 35/19

Gesetze: § 33 Abs 3 GWB 2005, § 33 Abs 5 GWB 2005, § 286 ZPO, § 287 ZPO, Art 101 AEUV, Art 81 EGV, § 823 Abs 2 BGB

Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell betroffener Lastkraftwagen: Tatrichterliche Prüfung der Schadensentstehung; Berücksichtigung des Erfahrungssatzes über die preissteigernde Wirkung von Kartellabsprachen; Beginn der Verjährungshemmung für Schadensersatzansprüche - LKW-Kartell

Leitsatz

LKW-Kartell

1. Sind von einem Kartell mit hoher Marktabdeckung über einen längeren Zeitraum Preislisten und Listenpreiserhöhungen abgestimmt worden, ist bei der Prüfung, ob einem Unternehmen durch den Erwerb eines Produkts eines Kartellbeteiligten ein Schaden entstanden ist, der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, auch dann zu berücksichtigen, wenn eine Koordinierung der Transaktionspreise nicht stattgefunden hat.

2. In die dem Tatrichter obliegende Gesamtwürdigung, ob die Kartellabsprache einen Schaden verursacht hat, ist dieser Erfahrungssatz mit dem Gewicht einzustellen, das ihm im konkreten Fall nach Inhalt, Umfang und Dauer der Verhaltenskoordinierung sowie aller weiterer erheblicher Umstände zukommt, die für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells sprechen. Dabei sind bindende Feststellungen der Kommission oder der Kartellbehörde umfassend und erschöpfend zu berücksichtigen; der Tatrichter ist nicht gehindert, aus diesen Feststellungen Schlussfolgerungen zu ziehen, die als solche von der Bindungswirkung nicht umfasst sind.

3. Die Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs beginnt nicht erst mit der förmlichen Einleitung eines Verfahrens durch die Europäische Kommission, sondern bereits mit einer Maßnahme, die erkennbar darauf abzielt, gegen das betreffende Unternehmen wegen einer verbotenen Beschränkung des Wettbewerbs zu ermitteln.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:230920UKZR35.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 129 Nr. 3
NJW 2021 S. 848 Nr. 12
WM 2022 S. 928 Nr. 19
ZIP 2021 S. 763 Nr. 14
IAAAH-68114

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