Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Anwaltliche Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bei Unterstützung von Versicherungsnehmern des anstellenden Haftpflichtversicherers
Leitsatz
Wird eine bei einem Haftpflichtversicherer angestellte Rechtsanwältin zur Unterstützung von Versicherungsnehmern des Haftpflichtversicherers bei der Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche tätig, handelt sie in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers i.S.v. § 46 Abs. 5 Satz 1 BRAO (Abgrenzung von Senat, Urteile vom - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 39 ff. und - AnwZ (Brfg) 58/17, juris Rn. 10 ff.).