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BGH Beschluss v. - 5 StR 256/20

Gesetze: § 211 StGB, §§ 211ff StGB, § 212 StGB, § 218 StGB, § 218a Abs 2 StGB

Abgrenzung zwischen Schwangerschaftsabbruch und Tötungsdelikt: Beginn der Geburt bei einer operativen Entbindung; Mehrlingsgeburt

Leitsatz

Bei einer operativen Entbindung (Kaiserschnitt, sectio caesarea) beginnt die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB regelmäßig mit der Eröffnung des Uterus zum Zweck der dauerhaften Trennung des Kindes vom Mutterleib; dies gilt auch bei einer Mehrlingsgeburt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:111120B5STR256.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 645 Nr. 9
MAAAH-68117

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