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BGH Urteil v. - IX ZR 21/19

Gesetze: § 92 InsO, § 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB, § 17 AnfG

Wirkungen der Insolvenzeröffnung: Unterbrechung eines Rechtsstreits bei Verfolgung eines Einzelschadens wegen einer durch Täuschung eines Dritten bewirkten Zahlung an die spätere Insolvenzschuldnerin

Leitsatz

Verfolgt der Kläger mit dem Vortrag, von dem Beklagten durch Täuschung zu einer Zahlung an die spätere Schuldnerin veranlasst worden zu sein, einen Einzelschaden, wird der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nicht unterbrochen, wenn der Einzelschaden und ein möglicherweise daneben bestehender Gesamtschaden unterschiedliche Streitgegenstände betreffen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171220UIXZR21.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 129 Nr. 3
DB 2021 S. 11 Nr. 3
DB 2021 S. 337 Nr. 7
DStR 2021 S. 11 Nr. 2
NJW 2021 S. 9 Nr. 4
WM 2021 S. 76 Nr. 2
ZIP 2021 S. 205 Nr. 4
WAAAH-68170

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