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BSG Urteil v. - B 4 AS 22/20 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22a Abs 3 S 2 Nr 1 SGB 2, § 22c Abs 1 S 3 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Einpersonenhaushalt in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen - schlüssiges Konzept - Datenerhebung ohne Berücksichtigung von Bestandsmieten - kalte Betriebskosten

Leitsatz

Der Schlüssigkeit eines Konzepts für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft steht nicht grundsätzlich entgegen, dass die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete allein auf der Erhebung von Angebotsmieten beruht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:170920UB4AS2220R0

Fundstelle(n):
DAAAH-68266

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