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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 302/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in allen Zweigen der Sozialversicherung wegen Beschäftigung bei der Beigeladenen zu 1) an einzelnen Tagen zwischen dem 21. Februar 2014 und dem 26. Juni 2014 versicherungspflichtig war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAH-68300

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