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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 24/18

Die Beteiligten streiten noch über Honorarrückforderungen in Höhe von 19.890 Euro aufgrund von patientenbezogenen Plausibilitätsprüfungen der Honorarabrechnungen der vier Quartale I/13 bis IV/13.

Fundstelle(n):
CAAAH-68330

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