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BGH Beschluss v. - IX ZB 24/20

Gesetze: § 14 InsO, § 16 InsO, § 17 Abs 1 InsO, § 765a ZPO

Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtlich geschütztes Interesse bei Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers

Leitsatz

Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu , WM 2008, 227).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:101220BIXZB24.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 11 Nr. 3
DB 2021 S. 282 Nr. 6
DStR 2021 S. 806 Nr. 13
NJW 2021 S. 1325 Nr. 18
WM 2021 S. 133 Nr. 3
ZIP 2021 S. 136 Nr. 3
XAAAH-68482

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