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BFH Beschluss v. - II B 29/20

Gesetze: BewG § 94 Abs. 3 Satz 3; FGO § 96; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 118 Abs. 2

Bewertungsabschlag bei Abrissverpflichtung

Leitsatz

1. NV: Es ist geklärt, dass eine vertragliche Abbruchverpflichtung, die einen Bewertungsabschlag nach § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG begründen soll, eindeutig und unbedingt sein muss.

2. NV: Es ist eindeutig und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass die Motive der Vertragsparteien, eine Abrissklausel aufzunehmen, Einfluss auf die Vorhersehbarkeit des Nichtabbruchs haben können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.011020.IIB29.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 294 Nr. 3
DStR 2021 S. 8 Nr. 3
ErbStB 2021 S. 74 Nr. 3
IAAAH-68516

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