Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG - Kommanditist - Rechtsmacht - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit
Leitsatz
Der über eine Kommanditeinlage an einer GmbH & Co KG Beteiligte ist als deren Geschäftsführer versicherungspflichtig beschäftigt, wenn er als gleichzeitiger (Gesellschafter-)Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht über die Rechtsmacht verfügt, Weisungen an sich zu verhindern.