Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer in einer GmbH & Co KG - Rechtsmacht - Kommanditbeteiligung - Einheits-KG - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit
Tatbestand
Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob der Kläger in der Zeit vom 1.5.2014 bis zum 30.4.2016 in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Beigeladenen zu 1. (im Folgenden: Beigeladene) aufgrund Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.