(Sozialversicherungsfreiheit - Verwaltungsratsmitglied einer monistisch organisierten europäischen Aktiengesellschaft (SE) - Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmungen von § 1 S 3 SGB 6 und § 27 Abs 1 Nr 5 SGB 3 für Mitglieder des Vorstandes einer AG - gesetzliche Tatbestandsgleichstellung in Form einer Äquivalenzregelung)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob die Klägerin zu 2. in ihrer Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied der Klägerin zu 1. in der Zeit vom 18.8.2015 bis zum 21.11.2018 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.