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BVerwG Beschluss v. - 9 B 26/19

Gesetze: § 87 Abs 3 S 2 FlurbG

Fortführung einer Unternehmensflurbereinigung als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Leitsatz

1. Der Beschluss über die Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens wird nicht durch bloßen Zeitablauf unwirksam.

2. Zur (teilweisen) Umstellung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 FlurbG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:260820B9B26.19.0

Fundstelle(n):
KAAAH-68670

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