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BAG Urteil v. - 9 AZR 113/19

Gesetze: § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 1 TVG, § 322 Abs 1 ZPO, § 563 Abs 3 ZPO

Urlaubsabgeltung - Befristung des Urlaubs nach § 15 Manteltarifvertrag für die privaten und öffentlichen Banken vom - Präklusion

Tatbestand

Der Kläger nimmt - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - die Beklagte auf Abgeltung von zehn Tagen tariflichen Mehrurlaubs aus dem Jahr 2015 in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:290920.U.9AZR113.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 307 Nr. 5
SAAAH-68718

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