Anwendung der Prioritätsregel nach Art. 68 VO 883/2004 für ein in Polen lebendes Kind
Leitsatz
1) Die Anwendung der Prioritätsregeln nach Art. 68 der VO 883/2004 setzt voraus, dass sich tatsächlich zwei Ansprüche nach
widerstreitenden Rechtsvorschriften gegenüberstehen.
2) Wird im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat für ein Kind tatsächlich keine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erbracht,
weil Einkommens- und Altersgrenzen hierfür überschritten werden oder andere Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen
die in dem anderen Mitgliedstaat nachrangig ausgelösten Ansprüche auf Familienleistungen erfüllt werden.