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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 32/20

Streitig ist, ob der Kläger im Wege eines Überprüfungsantrags im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 10.08.2018 Anspruch auf höhere laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat.

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Fundstelle(n):
QAAAH-68950

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