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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 795/18

Die Beteiligten streiten über die Verrechnung einer Vergütungsforderung der Klägerin aus unstreitigen Behandlungsfällen mit einer (angeblichen) Erstattungsforderung der Beklagten. Ferner verlangt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung der Aufwandspauschale in Höhe von 300,- Euro.

Fundstelle(n):
NAAAH-68964

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