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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 1427/16

Die Klägerin begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4302 der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) im Sinne einer durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachten obstruktiven Atemwegserkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich war oder sein kann. Im Weiteren begehrt sie Leistungen entsprechend § 3 BKV.

Fundstelle(n):
FAAAH-68984

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