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BGH Beschluss v. - IV ZR 17/20

Gesetze: § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 139 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Deckungsprozess gegen eine Wohngebäudeversicherung wegen eines Leitungswasserschadens: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei Abweichung von der in einem rechtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung im Urteil

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:281020BIVZR17.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 34 Nr. 1
IAAAH-69044

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