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BGH Urteil v. - III ZR 45/19

Gesetze: § 254 Abs 2 BGB, § 839 BGB, § 322 ZPO, Art 34 GG

Rechtskräftige Feststellung eines Schadensersatzanspruchs aus Amtshaftung: Einwand einer Verletzung der Schadensminderungspflicht

Leitsatz

Ist bereits rechtskräftig festgestellt worden, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung uneingeschränkt zusteht, kann eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nur noch aufgrund von Tatsachen angenommen werden, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage entstanden sind (Fortführung von , NJW 1989, 105).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:171220UIIIZR45.19.0

Fundstelle(n):
DAAAH-69212

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